Resolution verabschiedet

Kammer Niedersachsen: Beschäftigte in Klinik und Praxis besser vor Gewalt schützen

Die Delegierten der Ärztekammer Niedersachsen appellieren an die künftige Bundesregierung, rasch das Thema Gewalt aufzugreifen. Aktuell könne von einer generalpräventiven Wirkung des Strafrechts keine Rede sein.

Veröffentlicht: | aktualisiert:

Hannover/Berlin.Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat am Wochenende in Hannover in einer Resolution die Politik dazu aufgefordert, Beschäftigte in Krankenhaus und Praxis mit einem verschärften Strafrecht besser gegen Gewalttaten im Beruf zu schützen.

Der neue Bundestag müsse sich „schnellstmöglich der Problematik von Gewalt in Arztpraxen, Krankenhäusern und der Gewalt gegen Rettungskräfte“ widmen „und die Beratungen, die in der „alten“ Legislaturperiode keinen Abschluss fanden, wieder aufzunehmen“, heißt es. Die Gesetzesvorschläge seien nie über die erste Lesung im Bundestag hinausgekommen.

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Der Ist-Zustand sei „nicht mehr vermittelbar“, hieß es. „Wenn eine Staatsanwaltschaft – wie bereits geschehen – ein Verfahren nach entsprechender Gewalt gegen Praxispersonal nach Paragraf 154 Strafprozessordnung (StPO) einstellt, weil die zu erwartende Strafe (...) nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, kann von einer generalpräventiven Wirkung des Strafrechts (...) keine Rede sein.“

Verweis auf die KBV-Erhebung zu Gewalt gegen Ärzte und Beschäftigte im Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung berief sich unter anderem auf Umfrageergebnisse der KBV vom September 2024. Danach haben 80 Prozent der Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden im zurückliegenden Jahr verbale Gewalt erlebt. 43 Prozent gaben an, auch körperliche Gewalt erlebt zu haben.

„Dies ist absolut inakzeptabel“, sagte Kammer-Vize Dr. Marion Renneberg. „Als Gesellschaft müssen wir diejenigen, die zum Wohle der Allgemeinheit und insbesondere in der direkten Gesundheitsversorgung arbeiten, bestmöglich schützen.“

Einen ähnlichen Appell setzte am Montag die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ab. „Vor dem Hintergrund der jüngsten Gewalttaten gegenüber Ärzten in Praxen und Krankenhäusern rufen wir die kommende Bundesregierung sowie die Landesregierungen dazu auf, die Betroffenen stärker zu unterstützen und zu schützen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen der Ärzte Zeitung am Montag. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssten auch formell in den Gesetzestext aufgenommen werden.

Laut Gassen bereitet die KBV derzeit eine Folgebefragung in Arztpraxen vor, um – außer der persönlichen Betroffenheit mit dem Thema Gewalt – zu klären,“ ob und was die Kolleginnen und Kollegen unternommen haben – und was dabei letztlich herausgekommen ist“.

Die potenziellen Koalitionäre einer neuen Bundesregierung haben in der Arbeitsgruppe Innen und Recht vereinbart, der strafrechtliche Schutz von Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen von Gesundheitsberufen solle „verschärft“ werden. (cben/hom)

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