Zum 1. April 2016 tritt das aktualisierte Muster 61 für Rehaleistungen in Kraft. Das alte Muster 60 entfällt dann. Bisher hätten Ärzte das Formular 60 genutzt, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die Krankenkasse oder ein anderer Rehabilitationsträger leistungsrechtlich zuständig ist, so die KBV.