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Praxis-Software macht sich fit fürs neue Muster 61

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NEU-ISENBURG. Zum 1. April 2016 tritt das aktualisierte Muster 61 für Rehaleistungen in Kraft. Das alte Muster 60 entfällt dann. Bisher hätten Ärzte das Formular 60 genutzt, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die Krankenkasse oder ein anderer Rehabilitationsträger leistungsrechtlich zuständig ist, so die KBV.

Diese Prüfung sei künftig nicht mehr vorgeschrieben. Damit die Ärzte, sind sie sich unsicher, aber weiterhin eine Vorabprüfung der Kasse beantragen können, wird es einen neuen Teil A auf Formular 61 (Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers) geben.

Die entsprechende Vorlage für den Blankoformulardruck wurde bereits an die EDV-Häuser weitergeben. (reh)

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