Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Norbert Metke freut sich über das Aus des Musters 60 in der Reha- Verordnung und hat schon ein neues Ziel in Sachen Bürokratieabbau im Visier.
Die niederländische Versandapotheke DocMorris richtet nach eigenen Angaben bereits heute die technischen Voraussetzungen ein, um an der ab 2019 für Europa geforderten Echtheitsprüfung rezeptpflichtiger Arzneimittel teilnehmen zu können.
Pharmafirmen müssen ihre Arzneipackungen nachrüsten - jedenfalls auf dem EU-Markt. Ein spezieller 2D-Code soll die Arzneimittel fälschungssicher machen. Was sich einfach anhört, ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden.
Zur Verordnung von Rehabilitationsleistungen ist ab heute nur noch das Muster 61 nötig. Zudem können mehr Ärzte verordnen. Das umstrittene Muster 60 entfällt damit.