Kommentar – BGH-Urteil zu Kooperation mit EU-Versandapotheke
Praxisinhaber dürfen Produkte, die sie unmittelbar selbst am Patienten anwenden, auch bei einer ausländischen Versandapotheke kaufen – und dabei deren Preisvorteile mitnehmen. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass damit nicht gegen einschlägige Zuweisungs- oder Kooperationsverbote verstoßen wird.