Rechnet ein Arzt vorsätzlich oder grob fahrlässig ab, kann die KV ihm auch noch nach vier Jahren das Honorar kürzen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Gibt der Apothekerdachverband ABDA die Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf? Ein Bericht des Nachrichtenportals „apotheke adhoc“ legt das nahe.
Nachdem seit Kurzem gleich mehrere Anbieter mit Nachbauten des Rheuma-Antikörpers Adalimumab in den deutschen Markt drängen, scheint der Preiswettbewerb schneller als bislang im Similargeschäft üblich in Gang zu kommen.