Die KBV will eine verlängerte Frist bei der geplanten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nun zeigt sie sich zuversichtlich, dass sie GKV-Spitzenverband und Ministerium dafür gewinnen kann.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft hat in einem aktuell beschlossenen Grundsatzpapier hohe Anforderungen an das E-Rezept gestellt. Ihr Ziel: Die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern.