Zum Quartalswechsel startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt einmal mehr die technische Umsetzung infrage.
Nach einem zwischenzeitlichen Stopp, können Apotheker nun wieder Impfzertifikate ausstellen. Die aufgedeckte Sicherheitslücke sei geschlossen, heißt es.
Niedergelassene Ärzte können weiterhin ohne Mengenbegrenzung Impfstoff gegen COVID-19 bestellen. Wie bisher wird Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen auf einem gesonderten Rezept geordert.
Bescheinigen Ärzte eine andere Erkrankung als COVID-19 als Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, so muss der Arbeitgeber die übliche Entgeltfortzahlung übernehmen. Das gilt auch in bestimmten Quarantänefällen.
Die Europäische Kommission hat den aktuellen Fortschrittsbericht zum „Action Plan“ gegen Antibiotikaresistenzen vorgelegt. Der zeigt: Es gibt Bewegung, aber auch noch einiges zu tun.