Weil ein Onkologe Rezepte nicht persönlich unterschrieben hatte, wollte die Kasse tausende Euro – trotz medizinisch begründeter Verordnung – zurück. So nicht, urteilte das Mainzer Sozialgericht.
Gute Zahlen, schlechte Stimmung: Mit dem Rückgang der Extra-Einnahmen aus dem Corona-Geschäft pegelt sich in den öffentlichen Apotheken auch der Ertrag wieder auf früherem Niveau ein.