Berlin soll in Brüssel Druck machen: Weil das EU-Parlament dem Pharmagroßhandel kein Recht auf Belieferung durch die Industrie einräumen will, möge darauf nun der Ministerrat insistieren.
Die Ampel will den zulässigen THC-Wert bei Fahrzeugführern wie erwartet anheben. Patienten, die Cannabis regulär verordnet bekommen, sollen den Grenzwert aber ungestraft reißen dürfen.
In der Hauptsache ändert sich an der Cannabisfreigabe nichts. Doch einigen Forderungen der Länder in Sachen Prävention und Gesetzesvollzug will der Bund nun entgegenkommen.
Bei den Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung läuft den Herstellern für die obligate Nutzenbewertung die Zeit davon. Sie pochen auf eine von G–BA-Chef Hecken befürwortete Fristverlängerung.
Bestimmte Wundprodukte könnten ab Dezember nicht mehr erstattungsfähig sein. Betroffen sind etwa silber- sowie PHMB-haltige Produkte und andere Wundauflagen. Ein Streitpunkt zwischen Herstellern und G-BA ist die Nutzenbewertung. G-BA-Chef Hecken zeigt sich offen für eine längere Frist.
Ärztliches Berufsrecht gilt auch in telemedizinischen Gefilden. Genauso wie die Abrechnungsregularien der GOÄ. So hat das Landgericht Düsseldorf zum Nachteil des Anbieters Dermanostic entschieden.