Arzneimittelpolitik
Pharmagroßhandel fordert Anspruch auf Belieferung
Berlin soll in Brüssel Druck machen: Weil das EU-Parlament dem Pharmagroßhandel kein Recht auf Belieferung durch die Industrie einräumen will, möge darauf nun der Ministerrat insistieren.
Veröffentlicht:Berlin. Der Pharmagroßhandelsverband PHAGRO appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel für einen Belieferungsanspruch der Branche gegenüber Arzneimittelherstellern stark zu machen.
In einer Mitteilung am Donnerstag erklärt Verbandsvorsitzender Marcus Freitag, ohne ein solches Bezugsrecht seien vollversorgende Grossisten nicht in der Lage, ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, Apotheken kontinuierlich und bedarfsgerecht zu bedienen.
Anlass der Forderung ist das Votum des Europäischen Parlaments im Trilog-Verfahren zur Novellierung des EU-Arzneimittelrechts („Pharmapaket“). Danach hätten die Parlamentarier zuletzt gegen eine „Public Service Obligation“ pharmazeutischer Unternehmer zugunsten der Grossisten entschieden.
Stattdessen, heißt es weiter, lasse die Position des EU-Parlaments „Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung ausdrücklich zu, etwa durch die ausschließliche Belieferung nicht-vollversorgender Großhändler oder das Direktgeschäft an Apotheken“.
Der Pharmahandel, in Brüssel durch den europäischen Dachverband GIRP vertreten, hofft allerdings weiterhin darauf, dass im Rahmen des Trilogs schlussendlich über Nachdruck im Ministerrat doch noch ein Belieferungsanspruch Eingang in das Pharmapaket finden könnte.
Wobei, wie PHAGRO-Vorsitzender Freitag betont, damit keineswegs ein exklusiver Warenstrom vorgezeichnet wäre: „Das Recht der vollversorgenden Pharmagroßhändler auf Belieferung anzuerkennen, hieße ausdrücklich nicht, das Direktgeschäft oder andere Vertriebsmodelle zu beeinträchtigen oder zu verbieten, sondern es geht um einen fairen und am Sicherstellungsauftrag orientierten Marktzugang.“ (cw)