Sechs Jahre nach EU-Zulassung wird das mRNA-Therapeutikum Patisiran im EBM eigens berücksichtigt. Der G-BA berichtet unterdessen jedoch von wirksameren Therapiealternativen.
Ab Juli können Ärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer von bestimmten Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege auf Pflegefachkräfte übertragen. Dazu können sie eine „Blankoverordnung“ ausstellen.
Nach den per Schiedsbeschluss formulierten Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gilt die Differenzkostenerstattung nur bei Regress wegen Unwirtschaftlichkeit. Dabei soll es bleiben, so das Bundessozialgericht.
Die Eigenverantwortung bei leichten, vorübergehenden Erkrankungen und damit die heilberuflich unterstützte Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzneimitteln gewinne an Bedeutung, so Pharma Deutschland.
Mit dem Cannabis-Änderungsgesetz soll einigen Wünschen der Länder Rechnung getragen werden, die bei der Verabschiedung des Ursprungsgesetzentwurfs im Bundesrat Bedenken geäußert hatten.
Der Pädiater Dr. Stefan Schmidt-Troschke nutzt die Sitzung des Bundestags-Petitionsausschusses mit seiner Eingabe die Gunst der Stunde. Er wirbt vehement dafür, Homöopathie als GKV-Satzungsleistung beizubehalten.