Der Gesetzgeber hat vor vier Jahren einen neuen Leistungsanspruch für Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit geschaffen. Jetzt hat der Bundesausschuss festgelegt, welche Medikamente wann verordnet werden dürfen.
Echte Konkurrenz zur hausärztlichen Vorsorge sind Apotheken noch lange nicht. Im Kerngeschäft Packungsabgabe verzeichnete die Branche zuletzt ordentliches Umsatz- und Gewinnwachstum.
Von der STIKO-Empfehlung bis zur Impfvereinbarung in den KVen kann es dauern. In dieser Zeit drohen Regresse, wenn bei der Impfstoffbestellung der übliche Weg gegangen wird. Die Hausärzte wollen jetzt, dass sich das ändert.