Ein offenbar suchtkranker Pathologe soll aufgrund fehlerhafter Befunden Patienten unnötige Operationen eingebrockt haben. Einmal sogar mit tödlichem Ausgang.
Der Informationsaustausch während laufender Ermittlungen ist einem aktuellen Gutachten zufolge selbst innerhalb einer Regierung unzulässig. Das Ermittlungsgeheimnis gilt auch bei Missbrauchsverdacht.
Die Saar-Kliniken waren für die erste Corona-Welle mehr als gut gerüstet. In der Spitze waren die Betten mit Beatmungsmöglichkeiten zu rund 14 Prozent belegt.