Obwohl das Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung noch nicht abgeschlossen ist, übersteht eine Vollzugsbeamtin die Probezeit nicht: Sie soll mit gefälschten Impfpässen gehandelt haben.
Beim Verdacht auf Kindesmisshandlung bleibt es vorläufig bei der ärztlichen Schweigepflicht auch im interkollegialen Informationsaustausch. Die CDU warb vergeblich für eine schnelle Lockerung.