Verwaltungsgericht des Saarlandes

Handel mit gefälschen Impfpässen? Polizeibeamtin entlassen

Obwohl das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung noch nicht abgeschlossen ist, übersteht eine Vollzugsbeamtin die Probezeit nicht: Sie soll mit gefälschten Impfpässen gehandelt haben.

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Saarbrücken. Der Handel mit gefälschten Impfausweisen hat die Beamtenlaufbahn einer jungen Polizistin vorzeitig beendet: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes billigte die Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin aus der Probezeit, obwohl das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung noch nicht abgeschlossen ist.

Der Frau wird vorgeworfen, Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft zu haben. Unabhängig von dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens rechtfertige der bereits feststehende Sachverhalt die Schlussfolgerung eines „schweren charakterlichen Mangels“, begründeten die Verwaltungsrichter in Saarlouis ihre Entscheidung, einen Eilantrag gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zurückzuweisen. Danach genügten für die Entlassung bereits „berechtigte Zweifel des Dienstherrn“ an der Eignung für eine Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit. (kud)

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