Ab 25. April gilt für mit dem Coronavirus Infizierte nur noch eine Quarantänezeit von fünf Tagen. Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne nun vollständig.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die Gesundheit von Pflegekräften zu fördern.
Ärzte aus Sachsen, die bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine helfen möchten, können sich bei der Landesärztekammer melden. Gesucht werden vor allem Frauen- und Kinderärzte.