Pandemie

Sachsen reduziert Corona-Quarantänezeit

Ab Montag gilt für mit dem Coronavirus Infizierte nur noch eine Quarantänezeit von fünf Tagen. Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne nun vollständig.

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Dresden. In Sachsen wird von diesem Montag (25. April) an die Quarantänezeit für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt. Dies gelte, wenn zuvor zwei Tage lang keine Symptome aufgetreten seien, teilte das Sozialministerium in Dresden mit.

Ein abschließendes Freitesten sei nicht mehr notwendig. Wenn noch Symptome zu beobachten seien, verlängere sich die Zeit der Absonderung so lange, bis zwei Tage symptomfrei vergangen seien. Insgesamt könne die Quarantänezeit dann bis zu zehn Tage betragen.

Die Infizierten müssten sich eigenständig absondern. Das heißt, sie bekommen wie schon seit einer Weile keine Schreiben der Gesundheitsämter mehr dazu. Das Ministerium ergänzte, es werde „dringend empfohlen“, dass die mit Corona Infizierten ihre engen Kontaktpersonen selbstständig informierten. Für alle Kontaktpersonen entfalle die Quarantäne jedoch vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen.

In medizinischen Einrichtungen: Kein Test mehr nach zehn Tagen Absonderung

Menschen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, müssten bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test vorlegen. Dieser Testnachweis müsse jedoch nur vorgelegt werden, wenn die Arbeit vor dem oder am zehnten Tag der Absonderung aufgenommen werde. Wer für zehn Tage abgesondert gewesen sei, müsse keinen negativen Test vorlegen.

„Die aktuelle Lage und das durch Omikron stark gewandelte Pandemie- und Krankheitsgeschehen lässt eine fachlich angemessene Verkürzung der Isolationsdauer und die Abschaffung der Quarantäne zu“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). „Den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen stellen wir sicher, indem hier für Infizierte bei Arbeitsantritt erhöhte Anforderungen gelten.“ (sve)

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