Den frühzeitigen Tod unter Umständen einzukalkulieren, wenn Symptome am Lebensende gelindert werden sollen, ist heute nicht mehr akzeptabel. Das wurde auf dem DGIM-Kongress deutlich.
Einem Arzt kann nicht nachgewiesen werden, dass er seinem Vater in einer Uniklinik Sterbehilfe geleistet hat - der Prozess wird eingestellt. Eine verbale Ohrfeige setzt es am letzten Verhandlungstag für den diensthabenden Stationsarzt.
Eine Stiftung, die sich um Schwerstkranke und Sterbende kümmert, will Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsenden. Das Gesundheitsministerium hat das abgelehnt. Jetzt liegt der Fall bei Gericht.
Bei nicht-onkologischen Patienten wird der Bedarf an Palliativmedizin oft zu spät erkannt. Der Bedarf sollte daher nicht an die Diagnose oder die Prognose geknüpft sein, fordert eine Expertin.