Ein Notarzt muss einen Suizid nicht in jedem Fall verhindern. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Deggendorf, das die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Notarzt abgelehnt hat.
Auch nach seiner Anklage will Hamburgs Ex-Justizsenator Kusch die Arbeit seines Sterbehilfevereins 'ohne Wenn und Aber' fortsetzen. Seine Verteidigung will erreichen, dass Kusch und ein Arzt erst gar nicht vor Gericht kommen.
Nordrhein-Westfalen will Pflegeheime durch Unterstützungsangebote in die Lage versetzen, ihren Bewohnern eine hospizliche Palliativversorgung und Sterbebegleitung anzubieten. Ziel ist es, die Versorgungsqualität in den Heimen zu verbessern.