Anklage gegen Kusch

Verteidigung geißelt "Hamburgensie"

Auch nach seiner Anklage will Hamburgs Ex-Justizsenator Kusch die Arbeit seines Sterbehilfevereins "ohne Wenn und Aber" fortsetzen. Seine Verteidigung will erreichen, dass Kusch und ein Arzt erst gar nicht vor Gericht kommen.

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HAMBURG. Nach der Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags in mittelbarer Täterschaft gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch und einen Arzt hat die Verteidigung die Staatsanwaltschaft scharf angegriffen. Die Anklage habe massive handwerkliche Mängel, sagte der Anwalt Walter Wellinghausen am Dienstag in Hamburg.

"Die Anklage ist nicht sorgfältig, sie hat deutliche Mängel in der handwerklichen Darstellung." Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf zurück. Kusch, der den Verein "Sterbehilfe Deutschland e.V." leitet, ist seit Jahren umstritten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Kusch und einem Arzt vor, zwei 81 und 85 Jahre alte Frauen im November 2012 "in mittelbarer Täterschaft" getötet zu haben. Sie sollen die beiden Damen in den Tod begleitet haben. Die beiden Frauen seien vorab jedoch nicht über Alternativen oder Beratungsmöglichkeiten aufgeklärt worden. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags droht beiden eine Mindeststrafe von fünf Jahren.

Ziel der Verteidigung sei es, dass das Hamburger Landgericht die Anklage nicht zulässt - und es damit nicht zu einem Prozess kommt, erklärte Wellinghausen. Der Anwalt rechnet frühestens im Herbst mit einer Entscheidung des Gerichts.

Trotz der Anklage will Kusch die Arbeit des Vereins weiterführen: "Wir werden ohne Wenn und Aber weitermachen, es wird überhaupt keine Abstriche geben", sagte er am Dienstag. Die Anklage sei zwar "persönlich belastend" - aber kein Anlass, etwas zu ändern. Den Mitgliedern solle mitgeteilt werden, "dass unser Verein ohne Wenn und Aber bei seinen Zusagen bleibt".

Über Sterbehilfe werde schon lange diskutiert, sagte Anwalt Wellinghausen mit Blick auf die anstehenden Debatten im Bundestag. "Und Hamburg prescht vor und meint, mit dieser Anklage (...) etwas beeinflussen zu können." Die Anklage sei eine "Hamburgensie": "Einen solchen Fall gäbe es in keinem anderen Landgerichtsbezirk der Bundesrepublik Deutschland." Zu konkreten Fragen zum Tod der Frauen - die Pressekonferenz fand unter großem Medienandrang statt - wollte Wellinghausen nichts sagen.

Die Sprecherin der Staatanwaltschaft Nana Frombach sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir haben uns die Ermittlungen sorgfältig überlegt. Die Anklageschrift umfasst mehr als 70 Seiten, in denen wir uns mit dem Tatvorwurf auseinandersetzen."

Der Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Hamburg, Professor Frank Ulrich Montgomery, übte heftige Kritik an Kusch: "Ich hoffe sehr, dass die Justiz Herrn Kusch und seinen Helfern das Handwerk legt."

Es sei unerträglich, wie Kusch die Angst der Menschen vor dem Altern, vor Einsamkeit und Pflegebedürftigkeit für seine Zwecke missbrauche. Montgomery forderte die Bundesregierung zum Handeln auf: "Die Vorgänge zeigen, dass das Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe dringend kommen muss." (dpa)

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