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Palliativversorgung

Hausärzte-Chef fordert gesetzlichen Anspruch auf AAPV

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine menschenwürdige ambulante Palliativversorgung fordert der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV).

Nur zehn Prozent aller Palliativpatienten seien so schwer erkrankt, dass sie in ihrem letzten Lebensabschnitt eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) benötigen, erklärte der BHÄV-Vorsitzende Dr. Dieter Geis. Diese ist im Paragraf 37b SBG V garantiert.

90 Prozent aller Palliativpatienten würden dagegen über die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) betreut, die in der Regel von niedergelassenen Hausärzten geleistet wird.

Hier fehle jedoch eine entsprechende gesetzliche Verankerung im Sozialgesetzbuch, so Geis. "Diese Rechtslücke muss umgehend geschlossen werden. Die aktuellen Regelungen im EBM reichen bei Weitem nicht aus", sagte er.

Nach Angaben des stellvertretenden BHÄV-Vorsitzenden Dr. Markus Beier haben die praktischen Erfahrungen gezeigt, "dass erst nach der Verankerung der SAPV im Sozialgesetzbuch die für die Betreuung der Palliativpatienten so wichtigen Versorgungsstrukturen und Behandlungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung geschaffen wurden". Die AAPV dürfe daher nicht länger hinter der SAPV zurückstehen, forderte Beier. (sto)

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