Der Bundestag hat 2015 die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten - doch viele Ärzte sind weiter verunsichert, was bei der Sterbebegleitung gesetzlich erlaubt und was verboten ist. Dr. Thomas Sitte, Vorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, zieht eine Bilanz.
Der sächsische Hausärzteverband und die Knappschaft haben einen neuen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung vereinbart. Dieser startet zum 1. Juli, einschreiben können sich Versicherte ab sofort, teilte der Hausärzteverband mit.