Der katholische Chefarzt einer konfessionellen Klinik in Deutschland darf aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters nicht entlassen werden, weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hat.
Der Betriebsrat einer Klinik hat kein Anrecht darauf, die Anzahl der Mitarbeiter einer Abteilung mitzubestimmen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.