Konfessionelle Kliniken

Kündigung bei Wiederheirat verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Der katholische Chefarzt einer konfessionellen Klinik in Deutschland darf aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters nicht entlassen werden, weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hat. Dem stehe das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union entgegen, so Generalanwalt Melchior Wathelet am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zum Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-68/17).

Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Oft folgt der EuGH dem Gutachter. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf hatte nach Scheidung von seiner ersten Frau nach Zivilrecht erneut geheiratet. Weil die erste Ehe nicht annulliert wurde, ist die zweite nach Kirchenrecht ungültig.

Die Klinik kündigte ihm mit der Begründung, dass er damit in erheblicher Weise gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen habe. Das Lebenszeugnis leitender Mitarbeiter müsse der katholischen Glaubens- und Sittenlehre entsprechen. Sein Handeln sei ein schwerer Loyalitätsverstoß.

Generalanwalt Wathelet widerspricht kategorisch. Die Anforderung, sich an kanonisches Recht zu halten, stehe in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit des Arztes, argumentiert der Gutachter. Es handele sich somit nicht um eine berufliche Anforderung und schon gar nicht um eine wesentliche.

Der Gutachter würdigt dabei durchaus die besondere Stellung der Kirche nach deutschem Verfassungsrecht. Letztlich geht aus seiner Sicht das EU-Diskriminierungsverbot in Zivilstreitigkeiten aber hervor: Finde das in Deutschland zuständige Bundesarbeitsgericht keine Möglichkeit, das deutsche Recht im Einklang mit der EU-Richtlinie auszulegen, müsse es "erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Vorschrift unangewendet" lassen, meint Wathelet. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Klinikreform: Kampf um Lauterbachs Erbe

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes