Verspricht ein Autoglas-Reparateur einem Arzt, den Steinschlag in der Windschutzscheibe für ihn kostenlos zu beseitigen, muss der Dienstleister das auch tun. Weigert sich der Kfz-Versicherer zu zahlen, bleibt der Glaser auf der Rechnung sitzen und kann sich das Geld nicht beim Kunden holen.