Ärzte und MFA sollten ihre Autoschlüssel nicht in der Praxis herumliegen lassen. Denn nimmt sich jemand den Schlüssel für eine Spritztour, muss die Teilkaskoversicherung mögliche Schäden am Wagen nicht voll begleichen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied.
Das war es wohl mit der GOÄ-Reform in dieser Legislaturperiode. Was bleibt, sind Zweifel, ob der PKV wirklich an einer Reform gelegen war, meint Helmut Laschet. Er stellt aber auch eine mangelnde Reformbereitschaft bei den Ärzten fest.
Keine Bewegung zwischen PKV und Bundesärztekammer: Im Streit um mögliche Kostensteigerungen und eine Öffnungsklausel haben sich die Verhandlungen um die GOÄ-Reform festgefahren.