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Urteil

Versicherung muss bei fehlender Sorgfalt weniger zahlen

KOBLENZ (mwo). Ärzte und MFA sollten ihre Autoschlüssel nicht in der Praxis herumliegen lassen. Denn nimmt sich jemand den Schlüssel für eine Spritztour, muss die Teilkaskoversicherung mögliche Schäden am Wagen nicht voll begleichen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied.

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Eine Mitarbeiterin eines Seniorenheims hatte ihren Autoschlüssel in einem unverschlossenen Aufenthaltsraum in einem Korb liegen lassen, anstatt ihn in ihren abschließbaren Spind zu packen.

Das Auto wurde mit dem Schlüssel entwendet und beschädigt gefunden. Den Schaden von 7000 Euro wollte sie von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen.

Die Versicherung muss nur den halben Schaden begleichen, urteilte das OLG. Die Mitarbeiterin habe grob fahrlässig gehandelt und "die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen".

Az.: 10 U 1292/11

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