Das jüngst verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II soll auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erweitern. Dennoch trägt der Staat weiterhin lediglich einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Reichen also die Ruhestandsbezüge des zu Pflegenden nicht aus, muss die Familie im Zweifel die Mehrkosten dauerhaft tragen.