Das OLG Frankfurt bedient sich erstmals einer neuen Methode zur Berechnung des Schmerzensgeldes für Unfallverletzte. Die Methode orientiert sich an der Länge des Klinik- und Rehaaufenthaltes.
Die Diskussionen über die Sicherheit der E-Gesundheitsakte Vivy sind im Netz erneut aufgeflammt. Der Betreiber selbst sagt, das Sicherheitskonzept der Akte habe sich bewährt.