Berufsunfähig nach einer COVID-Erkrankung? 2021 gab es die ersten Versicherungsfälle, so die Debeka. Die Versicherung rechnet künftig mit weiteren Anspruchsberechtigten.
Bei Verdacht auf das Vorliegen jobassoziierter Plattenepithelkarzinome oder multipler aktinischer Keratosen besteht für Ärzte Meldepflicht. Hier steckt der Teufel im Detail.