Direkt zum Inhaltsbereich

Berufsunfähigkeitsrente

Debeka: Corona-Infektionen erstmals als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt

Berufsunfähig nach einer COVID-Erkrankung? 2021 gab es die ersten Versicherungsfälle, so die Debeka.

Veröffentlicht:

Koblenz/Berlin. Die Debeka-Versicherungsgruppe meldet erstmals auch Corona als Grund für eine anerkannte Berufsunfähigkeit verbunden mit einer Invalidenrente. „Wir hatten 2021 die ersten sechs Fälle, da zahlen wir“, sagte Vorstandschef Thomas Brahm am Stammsitz Koblenz der Deutschen Presse-Agentur. Die Debeka ist nach eigenen Angaben viertgrößter Lebensversicherer in Deutschland mit 451.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten.

Eine COVID-19-Infektion und ihre Folgen werden laut Brahm erst zeitversetzt als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt: Bei längeren Erkrankungen fließen beispielsweise zunächst Lohnersatzleistungen. Zudem fehlte laut der Debeka „kurz nach Ausbruch der Pandemie eine Arztprognose zur Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten“. Corona als anerkannter Grund hierfür könnte Brahm zufolge aber häufiger werden: „Das wird vielleicht noch unterschätzt. Long- und Post- COVID werden sowieso die sozialen Systeme noch mehr belasten.“

Laut Brahm könne eine COVID-19-Infektion auch psychische Erkrankungen nach sich ziehen. „Da ist die Abgrenzung manchmal schwierig“, erklärte der Debeka-Vorstandsvorsitzende. Psychische Erkrankungen bleiben nach Daten der Debeka mit großem Abstand Ursache Nummer eins für Berufsunfähigkeit: 2021 seien dies rund 45 Prozent der etwa 950 neuen Leistungsfälle gewesen.

Auch Impfschäden lösen Versicherungsgrund aus

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin, Jörg Asmussen, teilte der dpa mit: „Eine Corona-Erkrankung ist kein pauschaler Ausschlussgrund für die Leistung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit COVID-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung ohne Wenn und Aber.“

Geprüft werde bei Berufsunfähigkeit nur, „ob ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten kann“. Auch bei einem neuen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird COVID-19 laut Asmussen bei der Gesundheitsprüfung behandelt wie andere Vorerkrankungen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Arzt verabreicht einem älteren Patienten in der Praxis eine Spritze.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Eine Illustration einer kompletten Lunge, die auf zwei Händen gehalten wird.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel