Individuelle Gesundheitsleistungen werden von Patienten gut angenommen. Das besagt zumindest eine Umfrage im Auftrag der TK. Ein Bundesland fällt allerdings aus dem Rahmen.
Beim Ausstellen von Kassenrezepten sollten niedergelassene Ärzte darauf achten, dass im Rezeptformular die Betriebsstätten-Nummer (BSNR) im Personalienfeld identisch ist mit der - häufig bereits eingedruckten - in der Codierzeile.
In Nordrhein-Westfalen testen Ärzte, Apotheker und andere Akteure im Gesundheitswesen verschiedene Möglichkeiten, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.