Ärztekammer Hessen
Bloß keine Corona-Masken-Gefälligkeitsgutachten ausstellen!
„Zur gewissenhaften ärztlichen Berufsausübung gehören insbesondere die Einhaltung der Regelungen in der Berufsordnung“, begründet Dr. Edgar Pinkowski von der LÄK Hessen seine Warnung vor Gefälligkeitsgutachten.