Auch im Therapiebetrieb gehören zum Streit immer zwei. Und nicht immer sind Ärzte im Recht, wenn sie Patienten ablehnen. Sowohl berechtigte als auch unberechtigte Kündigungen des Behandlungsvertrags stellen jedoch Ausnahmen dar.
Welche Konfliktkonstellationen darf man sich unter dem unbestimmten Oberbegriff „gestörtes Vertrauensverhältnis“ vorstellen, mit dem sich die Ablehnung eines Patienten rechtfertigen lässt? Medizinrechtler Alexander Ehlers ordnet ausgewählte Fallbeispiele ein.
Unter welchen Bedingungen können Ärztinnen und Ärzte Patienten ablehnen bzw. juristisch gesprochen den Behandlungsvertrag fristlos kündigen? In der GKV sind die Grenzen enger gesteckt als in der Privatmedizin.
Am 1. Oktober treten wieder etliche Honorarbeschlüsse in Kraft. Der wohl prominenteste: Die lange geforderte hausärztliche Entbudgetierung. Die Ärzte Zeitung gibt einen Überblick.
Im Einzelfall unglücklich – aufs Ganze gesehen aber kaum der Rede wert. Praxispleiten sind die Ausnahme, die die Regel bestätigt: Wirtschaftlich ist das Unternehmen Niederlassung eine sichere Bank.
Ein neues Geschäftsmodell steht in den Startlöchern: An die TI gekoppelte Kabinen, die virtuelle Arztkontakte einschließlich etwas anspruchsvollerer Diagnostik und persönlicher Hilfestellung ermöglichen sollen.
Zum x-tenmal empirisch bestätigt: Hausärzte werden knapp. Doch wenn die Erörterung der Lage anfängt, interessant zu werden, führen Befragungen nicht weiter.
Laxer Umgang mit Patientendaten kann vierstellige Bußgelder kosten. Und damit sind Datensünder noch gut bedient. Denn ärztliche DSGVO-Verstöße geraten auch schnell mal in gefährliche Nähe zur strafrechtsbewehrten Verletzung der Schweigepflicht.
Galoppierende Zusatzbeiträge lassen die Frage dringlicher erscheinen, wie die Innovationskomponente, die die Arzneimittelausgaben treibt, im Zaum zu halten wäre. Der neue AMNOG-Report der DAK plädiert für einfache, aber wirkungsgradstarke Lösungen.
In Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sind Betriebsräte noch die Ausnahme. Das dürfte sich mit der Zunahme ambulanter Anstellungsverhältnisse früher oder später ändern.
Betriebliche Mitbestimmung ist in Kliniken Realität – in Arztpraxen und MVZ sieht das anders aus. Dr. Thorsten Mihm, Vorsitzender des ersten MVZ-Betriebsrates der Asklepios-Gruppe, erläutert im Interview mit der Ärzte Zeitung die Vorteile einer Arbeitnehmervertretung.
In Deutschland werden viel häufiger diagnostische Herzkatheter gelegt als in anderen Ländern. Die Freigabe der Herz-CT zur ambulanten Abklärung bei Stenoseverdacht soll das ändern. Die Radiologen Konstantin Nikolaou und Hermann Helmberger erläutern im Interview mit der Ärzte Zeitung das Fachgruppen-Setting.
Die angekündigte MVZ-Reform ist ausgeblieben. Wie geht es nun weiter? Reaktiviert die kommende Bundesregierung Pläne zur Gebietsbeschränkung von Klinik-MVZ? Eine Einordnung.
Wie lange braucht es, ein Impfhonorar zu verhandeln? Die RSV-Vorsorge für ältere Erwachsene ist auch drei Monate nach Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie überwiegend noch immer nicht als Sachleistung zu beziehen. Das zeigt eine Umfrage der Ärzte Zeitung unter den KVen.
Zwei Urteile des Bundessozialgerichts erschweren es Kliniken massiv, strahlentherapeutische Leistungen für aufgenommene Patienten an Praxen auszulagern. NRW hat eine Idee, wie das zu ändern wäre.