Weniger Geld im System bedeutet weniger Leistung. In welchem Ausmaß sich kassenärztliche Kontakte rechtssicher zurückfahren lassen, kann sich jetzt jeder selbst ausrechnen. Die KBV liefert das dazu nötige Zahlengerüst – für alle Fachgruppen und alle Regionen.
Dissens muss man aushalten, Streit führen können. Fairness und Kompromissfähigkeit zählen zur Professionalität im Beruf – auch bei konträren Interessenlagen unter Praxis-Partnern. Ein Rechtsanwalt berichtet.
Zweckgemeinschaften wie BAG, Praxisgemeinschaften oder MVZ müssen nicht auf unverbrüchlicher Freundschaft gründen. Um so mehr zählen Konfliktfähigkeit und ein guter Gesellschaftsvertrag. Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta weiß, wie sich verhindern lässt, dass Streit eskaliert.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf EBM-Positionen zur hausärztlichen Chronikerversorgung ohne größeren Kontaktbedarf verständigt. Das sind die Abrechnungsziffern im Überblick.
22 Prozent des ambulanten Honorarumsatzes entfällt einer aktuellen Auswertung des PKV-Instituts auf Privatpatienten. Zuletzt hatte daraus eine durchschnittliche Praxis rund 82.000 Euro Mehrumsatz.
Viele Patienten und insbesondere Jugendliche wissen wenig über Chancen und Risiken der Datenerfassung in der ePA. Wo Kassen versäumt haben zu informieren, müssen Ärzte nacharbeiten – und sich bewusst machen, wann Diskretion vorzuziehen ist.
Seit Geltungsbeginn der europäischen Datenschutzgrundverordnung haben Patienten auch in Deutschland Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen – auch wenn das Berufsrecht oft noch Gegenteiliges sagt.
Ab Januar greift die neu geregelte Vorhaltepauschale. Die Aktualisierung des Notfalldatensatzes wird zur eigenständigen Leistung und es warten noch mehr EBM-Neuerungen auf Praxen. Ein Überblick.
Immer wieder finden sich ärztliche Kooperationen, in denen die Akteure – unbeabsichtigt – als „abhängig beschäftigt“ identifiziert werden. Die Rechtsanwälte Beatrice Kemper, Dominique Faßbender und René T. Steinhäuser erläutern die Problemlage.
Auch im Therapiebetrieb gehören zum Streit immer zwei. Und nicht immer sind Ärzte im Recht, wenn sie Patienten ablehnen. Sowohl berechtigte als auch unberechtigte Kündigungen des Behandlungsvertrags stellen jedoch Ausnahmen dar.
Welche Konfliktkonstellationen darf man sich unter dem unbestimmten Oberbegriff „gestörtes Vertrauensverhältnis“ vorstellen, mit dem sich die Ablehnung eines Patienten rechtfertigen lässt? Medizinrechtler Alexander Ehlers ordnet ausgewählte Fallbeispiele ein.
Unter welchen Bedingungen können Ärztinnen und Ärzte Patienten ablehnen bzw. juristisch gesprochen den Behandlungsvertrag fristlos kündigen? In der GKV sind die Grenzen enger gesteckt als in der Privatmedizin.
Am 1. Oktober treten wieder etliche Honorarbeschlüsse in Kraft. Der wohl prominenteste: Die lange geforderte hausärztliche Entbudgetierung. Die Ärzte Zeitung gibt einen Überblick.
Im Einzelfall unglücklich – aufs Ganze gesehen aber kaum der Rede wert. Praxispleiten sind die Ausnahme, die die Regel bestätigt: Wirtschaftlich ist das Unternehmen Niederlassung eine sichere Bank.
Ein neues Geschäftsmodell steht in den Startlöchern: An die TI gekoppelte Kabinen, die virtuelle Arztkontakte einschließlich etwas anspruchsvollerer Diagnostik und persönlicher Hilfestellung ermöglichen sollen.
Zum x-tenmal empirisch bestätigt: Hausärzte werden knapp. Doch wenn die Erörterung der Lage anfängt, interessant zu werden, führen Befragungen nicht weiter.
Laxer Umgang mit Patientendaten kann vierstellige Bußgelder kosten. Und damit sind Datensünder noch gut bedient. Denn ärztliche DSGVO-Verstöße geraten auch schnell mal in gefährliche Nähe zur strafrechtsbewehrten Verletzung der Schweigepflicht.
Galoppierende Zusatzbeiträge lassen die Frage dringlicher erscheinen, wie die Innovationskomponente, die die Arzneimittelausgaben treibt, im Zaum zu halten wäre. Der neue AMNOG-Report der DAK plädiert für einfache, aber wirkungsgradstarke Lösungen.