Patienten ablehnen
Medizinrechtler: Auch für Querulanten und Provokateure gilt die ärztliche Schweigepflicht
Welche Konfliktkonstellationen darf man sich unter dem unbestimmten Oberbegriff „gestörtes Vertrauensverhältnis“ vorstellen, mit dem sich die Ablehnung eines Patienten rechtfertigen lässt? Medizinrechtler Alexander Ehlers ordnet ausgewählte Fallbeispiele ein.






