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Die Duftmarke: Überblick

Wenn nicht dringend das Seearbeitsrecht geändert wird, dann bricht im Juli Chaos in der Telematikinfrastruktur aus.

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Wenn nicht dringend das Seearbeitsrecht geändert wird, dann bricht im Juli Chaos in der Telematikinfrastruktur aus. Gottseidank haben die Ampel-Fraktionen den Überblick behalten und einen Antrag zum Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld gestellt.

„In Artikel 3 Absatz 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (...) vom 14. Oktober 2020, das durch Artikel 12f des Gesetzes vom 11. Februar 2021 geändert worden ist, wird die Angabe „1. Juli 2022“ durch die Angabe „1. Januar 2023“ ersetzt“, heißt es dort. Was lernen wir? Vor Gericht, auf hoher See und in der TI sind wir in Gottes Hand – vor allem, wenn es um die eAU geht.

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