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Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

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Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

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Meinung
Wie viel werden meine Privatleistungen künftig noch wert sein? Die Bundesärztekammer hat jetzt die neue GOÄ veröffentlicht – beziehungsweise deren aktuellen Stand. Wer will, kann also schon mal nachrechnen. Allerdings: Noch gibt es kein Gesetzgebungsverfahren.

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Kommentar

GOÄneu: Jetzt muss Frau Warken auch liefern