Direkt zum Inhaltsbereich

Bayern

Notfallsanitäter dürfen Heilkunde ausüben

Veröffentlicht:

München. Seit dem 1. Dezember dürfen Notfallsanitäter in Bayern ausgewählte heilkundliche Maßnahmen selbst ausüben. Die Landesregierung hat dazu das Rettungsdienstgesetz entsprechend geändert.

Die Maßnahmen legt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) fest. Er muss auch eine Checkliste für die Voraussetzungen aufstellen, die die Sanitäter erfüllen müssen. Bayern fordert außerdem eine bundesweite Regelung. (nös)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Lesetipps
Ein Mann in Rollstuhl mit Begleiterin im Gespräch mit einer Ärztin

© Luis / stock.adobe.com

Barrieren abbauen

Menschen mit Behinderung in der Praxis: Kleine Stellschrauben, große Wirkung