Direkt zum Inhaltsbereich

Bayern

Notfallsanitäter dürfen Heilkunde ausüben

Veröffentlicht:

München. Seit dem 1. Dezember dürfen Notfallsanitäter in Bayern ausgewählte heilkundliche Maßnahmen selbst ausüben. Die Landesregierung hat dazu das Rettungsdienstgesetz entsprechend geändert.

Die Maßnahmen legt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) fest. Er muss auch eine Checkliste für die Voraussetzungen aufstellen, die die Sanitäter erfüllen müssen. Bayern fordert außerdem eine bundesweite Regelung. (nös)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Bundesweites Trainingsprogramm gestartet

Acht Millionen Euro für bessere Kommunikation in der Krebsmedizin

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Update 2026

S3-Leitlinie Lungenkrebs: Das sind die wichtigsten Änderungen

Frage an die Ethiker

Darf der Intimbereich beim Hautkrebs-Screening ausgelassen werden?

Lesetipps
Ein junger Mann liegt im Herz-CT und bekommt gleichzeitig ein EGK geschrieben.

© Svitlana / stock.adobe.com

Plaques bewerten

Screening mittels Koronar-CT: Was das bringen könnte

Ein Körper, der an mehreren Stellen schmerzt.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

HICP-Prävalenz untersucht

So verbreitet sind chronische Schmerzen in Deutschland