Dopingverdacht

Pechstein scheitert mit Klage vor BGH

Der Bundesgerichtshof hat die Schadensersatzklage von Claudia Pechstein abgewiesen. Sportler können damit Urteile des Internationalen Sportgerichtshofs auch in Zukunft nicht in Deutschland anfechten.

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KARLSRUHE. Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. Die Richter erklärten ihre Schadensersatzklage wegen einer zweijährigen Dopingsperre durch den Eislauf-Verband ISU für unzulässig vor deutschen Gerichten. Das Oberlandesgericht München hatte die Klage Pechsteins zuvor noch angenommen. Die ISU ging dagegen damals in Revision, der Fall landete vor dem BGH. Mit dem jetzigen Urteil stärken die Richter den Internationalen Sportgerichtshof CAS, denn Sportler können auch in Zukunft Urteile des CAS in Deutschland nicht anfechten. Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten gibt es für sie auch weiterhin nicht.

Pechstein hatte sich mit der Klage vor dem BGH gegen einen Dopingverdacht infolge auffälliger Blutwerte gewehrt. Hämatologen hatten nachgewiesen, dass ihre Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Sphärozytose hervorgerufen worden waren. Auch aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) beruhten die auffälligen Blutwerte auf einer seltenen erblichen Form der Sphärozytose und nicht auf Doping.

Pechstein kritisierte das BGH-Urteil: "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht." Als Ohrfeige betrachtete sie die Begründung des Gerichts, sie habe die Schiedsgerichtsvereinbarung freiwillig unterschrieben. Jeder wisse, dass ein Sportler nicht an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfe, wenn er die Athletenvereinbarung nicht unterzeichne. (dpa/bae)

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