Freiwillige Leistung

Sachsens Ärzte können „Rezept für Bewegung“ ausstellen

In Sachsen können Ärzte ihren Patienten Empfehlungen für Sportangebote ausstellen. Das „Rezept für Bewegung“ ist eine Initiative der Ärztekammer, des Sportärztebundes und des Landessportbundes Sachsen.

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Dresden. „Das „Rezept für Bewegung“ soll die Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, ihr Bewegungsverhalten zu verändern und „dieses dann auch langfristig zu erhalten“, sagte Erik Bodendieck, Präsident der Landesärztekammer. „Wenn Patienten mit dieser konkreten ärztlichen Empfehlung erst einmal den Zugang zu einem für sie jeweils passenden Bewegungsangebot gefunden haben, stehen die Chancen gut, dass sie dieses auch langfristig weiternutzen“, so Dr. Axel Klein vom Sportärztebund.

Das „Rezept auf Bewegung“ sei ähnlich wie das grünes Rezept eine freiwillige ärztliche Leistung, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist. Die Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren in den Sportvereinen müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Das Ministerium fördert das Vorhaben in diesem Jahr mit 22.500 Euro. (sve)

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