Niedersachsen

Votum für Fallingbostel als Klinikstandort

Eines der wohl letzten Bürgerbegehren entschied über den Standort des neuen Heidekreis-Klinikums. Dieses wird nun im niedersächsischen Bad Fallingbostel gebaut. Ein Ende des zähen Ringens um Klinikneubauten?

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Der Standort Soltau wie auch der in Walsrode sollen einem Neubau des Heidekreis-Klinikums in Bad Fallingbostel weichen.

Der Standort Soltau wie auch der in Walsrode sollen einem Neubau des Heidekreis-Klinikums in Bad Fallingbostel weichen.

© Philipp Schulze / picture alliance

Bad Fallingbostel. Die Bürger haben gesprochen: Das neue Heidekreis-Klinikum wird im niedersächsischen Bad Fallingbostel gebaut und nicht im acht Kilometer entfernten Dorfmark. Das ist das Endergebnis eines Bürgerbegehrens um den Standort des neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums. In der Abstimmung haben sich 36 Prozent der teilnehmenden Bürger für den Standort Dorfmark ausgesprochen und 64 Prozent dagegen.

Es sei gut, dass der Landkreis jetzt eine moderne Klinik bekommen werde, sagte Lars Klingbeil, SPD-Bundestagsabgeordneter aus dem Heidekreis dem NDR. Gutachter und Lokalpolitik hatten sich bereits vor der Abstimmung für Bad Fallingbostel stark gemacht. Der Neubau soll die beiden kleineren Krankenhäuser in Soltau und Walsrode ersetzen.

Mit der Entscheidung geht ein seit zwei Jahren schwelender Konflikt zu Ende, der den Beginn der Bauarbeiten am neuen Klinikum verzögert hat. Bei der Abstimmung stand auch viel Geld auf dem Spiel. Denn die Initiatoren mussten sich fristgerecht um einen 130-Millionen-Zuschuss aus dem Krankenhausstrukturfonds des Landes bewerben. Der Termin wäre mit einem neuen Standort in Dorfmark womöglich gerissen worden.

Land will keine Bürgerbegehren mehr

Das Bürgerbegehren um den Standort eines Krankenhauses könnte in dieser Form das letzte in Niedersachsen gewesen sein. Wie berichtet, will das Land künftig Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten durch eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausschließen. „Der Gesetzentwurf wird von der Landesregierung im Rahmen des April-Plenums (28.-30. April) in den Landtag eingebracht“, teilt das Innenministerium auf Anfrage mit. „Die Änderungen sollen am 1. November 2021 in Kraft treten.“

Zugleich sollen, wie schon in anderen Bundesländern üblich, laut Gesetzesnovelle auch die Vertretungen der niedersächsischen Kommunen (Räte oder Kreistage) das Recht bekommen, selber Bürgerbegehren zu erheben. In Niedersachsen ist dieses „Ratsreferendum“ bisher auf Sonderfälle beschränkt. Die Erfahrung damit in den anderen Bundesländern habe gezeigt, dass die geplante Novelle des kommunalen Verfassungsrechts tatsächlich zu einer Zunahme der Bürgerentscheide in Niedersachsen führen werde, so das Innenministerium.

Bau neuer Krankenhäuser verzögerte sich

In der Vergangenheit haben Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten regelmäßig zu erheblichen Bauverzögerungen von neuen Krankenhäusern geführt. So zog sich das Verfahren um das neue Zentralklinikum im ostfriesischen Georgsheil jahrelang hin. Auch im hohen Norden stritt man ausdauernd um den neuen Standort der die Krankenhäuser in Emden, Aurich und Norden ersetzen soll. Ein Bürgerbegehren verhinderte 2018 zunächst den Neubau. Ein weiteres im Mai 2019 ermöglichte ihn.

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