Bremen

Ausländische Ärzte dürfen jetzt hospitieren

Viele Ärzte unter den Flüchtlingen würden gerne ein Praktikum machen. Dem stand in Bremen bisher das Mindestlohngesetz im Weg. Jetzt sind Hospitationen erlaubt - ausländische Ärzte dürfen dabei aber nur "begleiten und beobachten".

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BREMEN. Ausländische Ärzte dürfen entgeltfrei in Kliniken und Praxen hospitieren, solange sie "nur begleiten und beobachten", erklärt der Bremer Wirtschaftssenator Martin Günthner. Das teilte die Bremer Ärztekammer mit.

Schon länger wollen Bremer Ärzte ihre Kollegen unter den Flüchtlingen an der Weser als Hospitanten unter ihre Fittiche nehmen. Aber das war bisher unmöglich, weil ausländische Ärzte dann sowohl Praktikanten gewesen wären, die mit 8,50 Euro pro Stunde hätten entlohnt werden müssen, als auch Flüchtlinge, die laut Gesetz nichts verdienen dürfen.

Nun löste der Wirtschaftssenator diese Zwickmühle in einem Schreiben an Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer, auf.

"Ein Hospitant, der als Gast beziehungsweise als Beobachter am beruflichen Geschehen teilnimmt, ohne selbst Arbeitsleistungen zu erbringen, ist kein Praktikant im Sinne des Mindestlohngesetzes", schreibt der Senator. "Nur begleiten und beobachten" sei erlaubt.

Kammer hat um Auskunft gebeten

Gitter begrüßte die Klarstellung. Sie hatte Günthner um eine rechtssichere Auskunft gebeten, ob "unentgeltliche Hospitationen mit Blick auf das Mindestlohngesetz rechtlich möglich sind."

Ihren Beruf dürfen ausländische Ärzte erst dann ausüben, wenn sie über eine deutsche Approbation oder zumindest über eine Berufserlaubnis verfügen. Dazu müssen sie auch Deutschkenntnisse nachweisen, die eine Verständigung mit den Patienten ermöglichen.

Gitter sprach sich erneut für Hospitationen aus. "Hospitationen beschleunigen den Spracherwerb und trainieren in der Anwendung der deutschen Fachsprache. Sie können so allmählich und sicherer werden und zugleich erkennen, ob auch fachlich noch Aufholbedarf besteht."

Allerdings gibt es Regeln für die Hospitationen, so Günthner. So dürften Hospitanten nicht "aktiv im Klinikbetrieb oder in den ärztlichen Praxen mitwirken".

Empfehlenswert sei eine zeitliche Begrenzung der Hospitation, auch um den vorübergehenden Charakter der Tätigkeit herauszustellen.

Zudem brauche es "eine schriftliche Vereinbarung über die Rahmenbedingungen", um so die Hospitation auch rechtlich klar als solche zu fixieren.

Erfahrene stehen Nachwuchs bei

Werden diese Vorgaben beachtet, dann dürfte die Einbeziehung der ausländischen Ärzte "keine Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz auslösen", schreibt Günthner.

Ein von der Ärztekammer initiiertes Patenmodell, bei dem erfahrene Kammermitglieder den neu angekommenen Ärzten zur Seite stehen, habe gezeigt, dass viele Ärzte solche Hospitationen ermöglichen und begleiten möchten.

Allerdings dürften die Hospitationen "kein Freibrief dafür sein, Ärzte ohne Vergütung zu beschäftigen", warnt Gitter. (cben)

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