Flüchtlinge

Regierung setzt auf Ärzte für Abschiebung

Geht es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums, sollen Flüchtlinge leichter abgeschoben werden können. Bestimmte Ärzte sollen abschließend entscheiden.

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BERLIN. Die Bundesregierung will mit einem Gesetzespaket die Abschiebung von Flüchtlingen erleichtern.

In einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums heißt es, einer Abschiebung stehe eine "nicht lebensbedrohliche Erkrankung" nicht entgegen. Gleiches gilt, wenn eine "ausreichende medizinische Versorgung" im Zielland vorliegt.

Dies wird beispielsweise bei den 53 Staaten unterstellt, die zur WHO-Region Europa gehören, unter anderem Moldawien, Usbekistan oder Tadschikistan.

Als "ausreichend" wird auch die medizinische Versorgung in Ghana und Nigeria klassifiziert. In den Erläuterungen heißt es, es komme nicht darauf an, dass alle Teile des Ziellandes "gleichermaßen eine ausreichende Versorgung bieten".

PTBS ist kein Hinderungsgrund

Grundsätzlich wird die Reisetauglichkeit eines abzuschiebenden Ausländers vermutet, "es sei denn, es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen vor".

Bisher seien oft von den Betroffenen "schwer diagnostizier- und überprüfbare Erkrankungen psychischer Art (z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen, PTBS)" als Hindernis einer Abschiebung geltend gemacht worden, heißt es.

Hervorgehoben wird, der Gesetzgeber gehe künftig davon aus, dass psychische Erkrankungen wie eine PTBS die "Abschiebung und Reisefähigkeit nicht hindern".

Weiterhin soll das Innenministerium per Verordnung ermächtigt werden, eine Liste mit Ärzten zu erstellen, "die allein zur Begutachtung und Attestierung von Krankheitsbildern" bei ‚Ausreisepflichtigen' berechtigt sind. Diese Ärzte sollen "abschließend" entscheiden. Ein Patt zwischen sich widersprechenden medizinischen Gutachten würde es dann nicht mehr geben.

"Konflikt mit der BÄK-Position"

Die Organisation Pro Asyl kommentiert diesen Passus mit den Worten, die Regierung versuche "im Konflikt mit der Position der Bundesärztekammer und Beschlüssen der Ärztetage (...) Mediziner einzusetzen, die sich auf eine ausländerrechtlich verkürzte Sicht der Dinge einladen".

Tatsächlich hatte noch der diesjährige Ärztetag in Frankfurt in einem Antrag, der an den Vorstand überwiesen wurde, festgehalten, dass Gerichte und Behörden nur "qualifizierte Gutachter" einsetzen sollten. So seien in Kammern vieler Bundesländer Curricula zu Standards bei der Begutachtung psychisch traumatisierter Menschen entwickelt worden, heißt es.

Gutachter müssen "unabhängig" sein und benötigten "große Sachkenntnis, Erfahrung und Sorgfalt".So dürfe beispielsweise ein Arzt, der die Reisefähigkeit eines Flüchtlings bescheinigt, diesen nicht anschließend im Flugzeug begleiten, "um einen Interessenkonflikt zu vermeiden". (fst)

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