Bundesverwaltungsgericht
Urteil: Defekturarzneimittel nicht mehr als Sprechstundenbedarf
Arztpraxen können Defekturarzneimittel nicht mehr als Sprechstundenbedarf bestellen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und klargestellt, welche Anlässe als zulässig gelten.



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