Bundesverwaltungsgericht
Urteil: Sprechstundenbedarf nicht mehr als Defekturarzneimittel
Arztpraxen können ihren Sprechstundenbedarf nicht mehr als Defekturarzneimittel bestellen. hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und klargestellt, welche Anlässe als zulässig gelten.








