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BSG-Urteil

AOK Bayern muss HzV-Vertrag 2015 weiter umsetzen

Schlappe für die AOK Bayern vor dem BSG. Nach einen heute ergangenen Urteil durfte das Gesundheitsministerium die Umsetzung eines HzV-Vertrages anordnen.

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KASSEL. Die AOK Bayern muss den 2015 geschlossenen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Bayern weiter umsetzen. Das Bayerische Gesundheitsministerium durfte dies als Aufsichtsbehörde anordnen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nähere Gründe lagen zunächst noch nicht vor.

Nach einem weiteren Urteil wird auch der bayerische HzV-Vertrag 2012 nicht rückwirkend ungültig. Die auch hier klagende AOK Bayern habe kein berechtigtes Interesse mehr, die Unwirksamkeit feststellen zu lassen, entschied der BSG-Vertragsarztsenat

Hier erklärten die Kasseler Richter zur Begründung, der Vertrag sei abgelaufen und lasse sich nicht mehr Rückabwickeln. Insbesondere hätten sich die beteiligten Ärzte lediglich an einen bestehenden Vertrag gehalten und seien daher "gegen Rückforderungen geschützt". Ein Regress gegen den Hausärzteverband oder die Schiedsperson scheide ebenso aus.

Auch ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr bestand nach Überzeugung des BSG nicht. Wesentliche Probleme seien in den Folgeverträgen anders geregelt oder es gebe deutlich geänderte gesetzliche Grundlagen, etwa beim Datenschutz. (mwo)

Az.: B 6 KA 59/17 R

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