Tarifeinheit

Ärzte hoffen weiter

Berufsgewerkschaften setzen nach dem Karlsruher Urteil darauf, dass zu ihren Gunsten nachgebessert wird.

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NEU-ISENBURG. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz fallen die Bewertungen sehr unterschiedlich aus. Ärzte hoffen allerdings darauf, dass die von den Karlsruher Richtern geforderten Nachbesserungen für die Spartengewerkschaften ihre Position rechtssicher stärken werden.

Sollte das nicht der Fall passieren, sieht der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Frank Ulrich Montgomery, die Patientenversorgung gefährdet. "Denn wenn man Ärzten die Möglichkeit nimmt, wirksam für angemessene Arbeitsbedingungen zu streiten, bleibt das natürlich nicht ohne Folgen für die Versorgung", kommentiert Montgomery das Urteil. Er macht keinen Hehl daraus, dass er sich eine völlige Aufhebung des Gesetzes gewünscht hätte. Zumindest sei jetzt aber klar, dass die Rechte der Berufsgewerkschaften besser geschützt werden müssten. "Das ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik. Die Ministerin muss jetzt liefern", so Montgomery.

Kritisch bewertet auch der Hartmannbund (HB) das Urteil. Es dürfe nicht dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Ärzte in den Kliniken verschlechtern, warnt der HB-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt. "Ich erwarte vom Gesetzgeber, dass er ein faires und unbürokratisches Verfahren für einen Interessenausgleich vorsieht, das die Tariffreiheit nicht untergräbt", so Reinhardt. Angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahrzehnten stehe, sowie mit Blick auf den Ärztemangel sei es von immenser Bedeutung, die Arbeitsbedingungen in den Kliniken attraktiv zu gestalten. Dazu gehörten neben angemessenen Gehältern auch Arbeitsbedingungen, die dem Wunsch der Ärzte nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, planbaren Arbeitszeiten und einer guten Weiterbildung gerecht würden, mahnt Reinhardt.

Der Marburger Bund, der zu den Klägern gehörte, gibt sich kämpferisch. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass der Gesetzgeber kein Recht habe, gezielt gegen bestimmte Berufsgruppen vorzugehen und verlange deshalb weitreichende Schutzvorkehrungen, damit die Rechte berufsspezifischer Gewerkschaften gewahrt würden. "Insofern vertraut der Marburger Bund darauf, auch in Zukunft im vollen Umfang seine gewerkschaftlichen Aufgaben wahrnehmen zu können", sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke nach der Urteilsverkündung. Der MB will nun beraten, welche organisationspolitischen Konsequenzen eventuell aus dem Urteil zu ziehen sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Tarifeinheitsgesetz weitgehend bestätigt. Dem Gesetzgeber aber aufgetragen, bei den Rechten der Spartengewerkschaften nachzubessern. (chb)

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