Adressen vertauscht
Bewerberdaten an Dritte gesendet: BGH sieht Anspruch auf Entschädigung
Bewerbungsunterlagen müssen vertraulich behandelt werden. Wer bei einer Antwort aus Versehen Adressen verwechselt, verstößt gegen Datenschutzregeln. Das kann unter Umständen teuer werden.


