Arznei-Richtgrößen: KV Berlin gegen Schiedsspruch

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Die KV in der Hauptstadt will gegen den Schiedsspruch klagen - um "Patienten zu schützen".

BERLIN (ami). Die KV Berlin wird gegen den Schiedsspruch zu den neuen Arzneimittelrichtgrößen klagen. Das hat KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke der Vertreterversammlung Ende August angekündigt.

"Aus unserer Sicht sind diese Richtgrößen mit einer wünschenswert guten Patientenversorgung nicht mehr vereinbar. Wir sehen uns in der moralischen Pflicht, die Patienten zu schützen", sagte Bratzke zur Begründung der Klage.

Bratzke wies darauf hin, dass die Richtgrößenprüfungen auch für Ärzte eine größere Belastung darstellen, als vielfach geschildert.

Überschreitung der Richtgrößen bei 15 Prozent

Nach seinen Angaben sind im Jahr 2009 insgesamt 603 Praxen und Medizinische Versorgungszentren mit einer Überschreitung von Arzneimittel-Richtgrößen von 15 Prozent auffällig geworden. Das entspricht etwa zehn Prozent der Berliner Ärzte.

Die Heilmittelrichtgrößen wurden den Angaben zufolge sogar von 1049 Praxen und MVZ um diese Marke überschritten. Nach der Vorabprüfung auf automatische Praxisbesonderheiten wurden für das Jahr 2009 im Arzneimittelbereich gegen 94 Ärzte und MVZ Prüfverfahren eingeleitet. Im Heilmittelbereich sind es 175.

"Das zeigt, dass die Heilmittelrichtgrößen überhaupt nicht an den Bedarf angepasst sind", so Bratzke. Er geht davon aus, dass das auf Basis der jetzigen Arzneimittel-Richtgrößen in wenigen Jahren auch im Arzneimittelbereich gilt.

Durchschnittlicher Dermatologe überschreitet Richtgröße

Ein völlig durchschnittlich verordnender Dermatologe liegt nach Bratzkes Berechnungen sechs Prozent über der aktuellen Richtgröße. Wenn er einen Patienten mit Psoriasis mit einem Biological versorgen muss, gerate er in die Regresszone. Dann hängt es von den durchschnittlichen Verordnungskosten seiner Fachgruppe ab, ob er das Prüfverfahren durchläuft.

"Die Praxis zahlt dann zwar keinen Regress, muss aber eine Beratung über sich ergehen lassen", erklärt Bratzke.

Er regte an, dass die Krankenkassen solche Spezialpräparate vorab als Praxisbesonderheiten anerkennen könnten, ähnlich wie sie jetzt einen Off-label-use genehmigen. Das würde aus seiner Sicht auch zum Kassenwettbewerb beitragen.

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