Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Nach der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Bundes- und Landesfinanzministerien könnte die neue GOÄ am 1. Januar 2027 in Kraft treten, glaubt Dr. Klaus Reinhardt.

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Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Münster. Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnte in anderthalb Jahren in Kraft treten, glaubt der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt. „Der 1. Januar 2027 wäre durchaus realistisch“, sagte Reinhardt vor Journalisten in Münster. Reinhardt ist auch Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Nach dem positiven Votum des Deutschen Ärztetags in Leipzig müsse das Bundesgesundheitsministerium jetzt den Entwurf für die GOÄneu und das Zustandekommen des Kompromisses zwischen Ärzteschaft und privaten Krankenversicherern prüfen, sagte Reinhardt. „Wir hoffen, dass sie damit im Herbst durch sind.“

Auch das Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzministerien, die über die Beihilfe bei der Finanzierung mit im Boot sind, müssten sich den Vorschlag anschauen. Die Beihilfe selbst sei mit dem Entwurf einverstanden, sagte er.

Die Bundesregierung bringt die neue Gebührenordnung per Rechtsverordnung auf den Weg. Gleichzeitig müsse auch die Bundesärzteordnung an manchen Stellen verändert werden, erläuterte Reinhardt. Wie viel Zeit darüber ins Land gehen werde, sei nicht klar. Beides sollte aber im kommenden Jahr über die Bühne gehen können, so dass die GOÄ am 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte. (iss)

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